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Allgemeine Geschäftsbedinungen


1. Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von: Dustin Zahler Veranstaltungstechnik, Langgewann 12, D-66265 Heusweiler. Die Geltung anderer Bedingungen wird zwischen den Vertragspartnern ausgeschlossen.


2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote und Preise von Dustin Zahler Veranstaltungstechnik sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Dustin Zahler Veranstaltungstechnik behält sich bis zur verbindlichen Buchung eine anderweitige Verwendung vor.


Alle Preisangaben verstehen sich in Euro. Bei Dustin Zahler Veranstaltungstechnik handelt es sich um ein Kleinunternehmen und kann daher keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen.


Alle technischen Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen der Modelle und Liefermöglichkeiten sind vorbehalten.


3. Schadensersatzansprüche, Haftung und Versicherung

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Ausfall oder Unnutzbarkeit der Mietgegenstände, Nichterfüllung, jeglicher Art von Folgeschäden, entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden.


Bei der Miete ist eine Veranstaltungsversicherung nicht enthalten. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Diebstahl, Veranstaltungshaftpflicht usw.) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern, bzw. durch seine bestehende Versicherungsleistungen abzudecken. Die gilt auch bei Veranstaltungen die durch Dustin Zahler Veranstaltungstechnik betreut werden. Auf Verlangen ist eine Versicherungsnachweis Dustin Zahler Veranstaltungstechnik vorzulegen.


Die Firma Dustin Zahler Veranstaltungstechnik haftet für keine Sach- und Personenschäden jeglicher Art, die durch den Mietgegenstand bzw. deren Installation mittelbar oder unmittelbar verursacht werden bzw. auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.


Der Vermieter ist ebenfalls verpflichtet alle nötigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und deren Auflagen und Vorschriften zu erfüllen.


4. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet die Geräte ordnungsgemäß ihrer Bestimmung zu verwenden. Sollten aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verwendung oder grober Fahrlässigkeit (Bspw. Diebstahl oder Betrieb bei Unwetter/Regen) Schäden entstehen, so hat der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung der Geräte in dem vorherigen Zustand zu tragen. Die vermieteten Gegenstände dürfen ausschließlich von fachkundigem Personal oder nach Einweisung von Dustin Zahler Veranstaltungstechnik verwendet werden.


1. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt Dustin Zahler Veranstaltungstechnik zur sofortigen fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

2. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder –schwangungen hat der Mieter einzustehen.

3. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte. Bei Veranstaltungen gilt der Funktionstest nach dem Aufbau als Bestätigung.

4. Der Mieter hat die im jeweiligen Bundesland geltende Versammlungsstättenverordnung einzuhalten.


5. Miete, Untermiete und Weitergabe

Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist Dustin Zahler Veranstaltungstechnik unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Für jeden überschritten Rückgabetag behält sich die Firma Dustin Zahler Veranstaltungstechnik vor, den zusätzlichen regulären Mietpreis zu verlangen.


Die Mietdauer beginnt mit dem Tag der Auslieferung/Abholung im Lager von Dustin Zahler Veranstaltungstechnik und endet mit dem Tag der Rückgabe im Lager der gemieteten Geräte. Ein Tagesmietpreis bezieht sich hier auf eine Mietdauer von 12 Stunden. Der Mietgegenstand gilt als eingegangen, wenn er von der Firma Dustin Zahler Veranstaltungstechnik als sauber und ordnungsgemäß befunden wurde. Ein angebrochener Tag wird als voller Tag berechnet.


Eine Untervermietung oder Weitergabe der Geräte an Dritte ist unzulässig und bedarf der Genehmigung durch Dustin Zahler Veranstaltungstechnik. Erfolgt dies trotzdem ohne Genehmigung, so kann der Mietvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist den Mietvertrag kündigen.


6. Veranstaltungen

Wird zwischen den Parteien für eine Veranstaltung vereinbart, dass Dustin Zahler Veranstaltungstechnik die Funktion der Mietsachen überwacht, hat Dustin Zahler Veranstaltungstechnik die hierfür erforderlichen Rechte. Insbesondere


1. kann Dustin Zahler Veranstaltungstechnik die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder wenn bei Open Air Veranstaltungen durch das Wetter die Anlage gefährdet wird.

2. Dustin Zahler Veranstaltungstechnik kann die Anlage abschalten, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gem. den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, deshalb Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, gegen Dustin Zahler Veranstaltungstechnik herzuleiten.


7. Zahlungsbedingungen und Stornierung

1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge.

2. Bei Veranstaltungen wird stets eine Anzahlung in Höhe von 50% vor Veranstaltungsbeginn fällig. Der Restbetrag muss unmittelbar nach der Beendigung der Veranstaltung bezahlt werden.

3. Bei Vermietungen von Mietgegenständen muss der gesamte Betrag bei Abholung bezahlt werden. Auf Verlangen kann die Firma Dustin Zahler Veranstaltungstechnik eine Kaution erheben von mind. 25% des Warenwerts. Der Personalausweis ist vorzulegen.

4. Bei einem Rücktritt eines bereits erteilten Auftrages werden folgende Rücktrittspauschalen (Bearbeitungsgebühr) verrechnet:

innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum: 25% des Mietpreises

innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum: 50% des Mietpreises

innerhalb von 2 Tagen vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum: 75% des Mietpreises

5. Aufrechnungsrechte und Zurückhaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

6. Der Mieter gerät nach 10 Tagen der Fälligkeit in Verzug und schuldet ab diesem Zeitpunkt der Firma Dustin Zahler Veranstaltungstechnik Verzugszinsen in Höhe von mind. 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.


8. Beschädigung, Diebstahl oder Verlust

Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände.


Der Mieter haftet bei Verschulden für alle Folgeschäden und Kostenaufwendungen, die aus der Unnutzbarkeit der Mietsache folgen (Bspw. Bei Diebstahl die Mietausfälle, Anschaffung von Ersatzgeräten usw.)


9. Anmietung

Mietet Dustin Zahler Veranstaltungstechnik Mietgegenstände an um seinen Auftrag ausführen zu können, hat der Vertragspartner diese auf seine Kosten und seine Gefahr an den vereinbarten Übernahmeort -im Zweifel- Heusweiler OT Eiweiler anzuliefern.


10. Schlussbestimmung

Verbrauchs- und Handelswaren bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von Dustin Zahler Veranstaltungstechnik. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Firma Dustin Zahler Veranstaltungstechnik behält sich das Recht vor Verschleißteile wie Lampen oder ähnliches in Rechnung zu stellen.


11. Schlussbestimmung

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Dustin Zahler Veranstaltungstechnik und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Saarbrücken.

3. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die diesen Bedingungen am nächsten kommt.

4. Mündliche Nebenvereinbarungen sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.